reconcept Green Energy Asset Bond II
Green Energy Asset Bond II (GEAB II)
Mit GEAB II zeichnen Sie eine festverzinsliche Schuldverschreibung an der reconcept Green Energy Asset Bond II GmbH, Hamburg. Mit dem Anleihekapital von bis zu 9 Mio Euro wird der Kauf und Betrieb von drei bereits bestehenden Windkraftanlagen mit einer Gesamtleistung von 9 MW im Windpark Hilpensberg, Nähe Bodensee, finanziert .
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Der Zins beträgt 4,25% p.a., die Laufzeit beginnt am 28.06.2022 und endet am 28.06.2027, die Mindestanlage beträgt 1.000 Euro.
Die Anleihe ist ab Herbst 2022 an der Frankfurter Wertpapierbörse gelistet und handelbar und somit auch für kürzere Anlagehorizonte geeignet. Erfahrungsgemäß ist die Nachfrage nach solchen Anleihen sehr groß und das verfügbare Volumen für Privatanleger begrenzt, sodass mit einer zügigen Platzierung zu rechnen ist.
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GEAB II hat eine Einstufung nach Artikel 9 der EU-Offenlegungsverordnung und gilt somit als Impact Investment, d.h. die Anleihe leistet einen wesentlichen Beitrag zum Umweltziel Klimaschutz durch eine Reduzierung von CO2-Emissionen.
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Reconcept als Emittent der Anleihe ist ein seit 1998 etablierter Anbieter und mehr als 12.000 Anleger haben rd. 211 Mio Euro in reconcept Projekte investiert. Damit wurden 240 Erneuerbare Energien Anlagen im Volumen von 545 Mio Euro realisiert (siehe Performancebericht).
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GEAB II ist ausplatziert, daher dürfen keine Produktdokumente mehr öffentlich angeboten werden. Bei Fragen freue ich mich auf Ihren Anruf oder eine Mail.
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Alle Informationen zur dieser Anlagemöglichkeit werden von Ralf Petit- Nachhaltige Anlageberatung nach bestem Wissen und aktueller Kenntnis zusammengestellt und sind dem veröffentlichten und genehmigten Verkaufsprospekt entnommen. Für die Richtigkeit der Informationen kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Dieses werbliche Kurzportrait zum Angebot dient Werbezwecken und enthält ausgewählte, verkürzt dargestellte Informationen. Auch erhebt die Darstellung der Informationen zur Anleihe nicht den Anspruch der Vollständigkeit und stellt keine Kaufempfehlung und keine Beratung dar. Maßgeblich für die Entscheidung zur Anlage ist allein der in deutscher Sprache gehaltene gültige veröffentlichte Verkaufsprospekt sowie das Produktinformationsblatt . Ausschüttungs- und Ergebnisprognose entstammen grundsätzlich den Zahlen des Initiators.
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